Hauptstrasse 101
CH - 4102 Binningen / BL
Telefon: 061 421 24 75
Fax:       061 421 24 69

Ladenöffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 bis 11:30 Uhr
oder nach tel. Vereinbarung

 
                          
 
 


    AGB           als PDF oder exakt diese Seite

1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Kaffeerösterei Buser ist jederzeit berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschliesslich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

2. Angebot
Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Publikationen verlieren mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit.

3. Lieferung und Zahlung
Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von Kaffeerösterei Buser sind im Rechnungsformular näher ausgewiesen. Die Mindestbestellmenge wird individuell definiert. Alle Detailhandelspreise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Von unseren Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden nach Absprache verrechnet.

4. Lieferzeiten
Der Kaffee wird täglich auf Bestellung frisch geröstet und schnellstmöglich ausgeliefert oder zum Versand gebracht. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert.

5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch Kaffeerösterei Buser auf den Käufer über.

6. Gewährleistung
Kaffeerösterei Buser gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges von einwandfreier Qualität ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich oder telefonisch bei uns gemeldet werden. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Kaffeerösterei Buser.

8. Datenspeicherung
Gemäss Datenschutzgesetzes machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

9. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz der Kaffeerösterei Buser. Es gilt ausschliesslich das Schweizerische Recht.

Zusatz AGB – Mietmaterial

  • Auslieferung der Mietware erfolgt von unserem Lager in Binningen.
  • Der Transport der Mietartikel erfolgt auf Kosten und Risiko des Mieters.
  • Das vermietet Material bleibt immer im Eigentum des Vermieters und darf vom Mieter nicht veräussert werden.
  • Bestellungen werden in der Reihenfolge der Auftragseingänge behandelt. Bitte frühzeitig reservieren!
  • Notwendige Anschlüsse, wie Strom und Wasser sind durch den Mieter sicher zu stellen.
  • Aufgeführte Mietpreise gelten für einen Tag eine längere Mietdauer muss im Voraus mit dem Vermieter abgesprochen werden.
  • Rückgabe der Mietware ist jeweils Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr oder nach vorheriger Absprache.
  • Lieferungen und Rücknahmen, welche durch den Vermieter ausgeführt werden, werden wie folgt verrechnet: Binningen und Agglomeration: CHF 30.00 pro Fahrweg – Ansonsten (TwixTel, kürzeste Route) CHF 1.00/km.
  • Mietware ist sauber gereinigt zu retournieren. Eine Nachreinigung der Mietartikel gehen zu Lasten des Mieters CHF 15.00 pro Maschine.
  • Defekte Mietartikel werden zu den effektiven Materialkosten und pro Stunde CHF 60.00 in Rechnung gestellt.
  • Mietpreise sind rein netto, exkl. Mehrwertsteuer, 30 Tage rein netto zu bezahlen.
  • Beträge bis CHF 100.00 müssen bar bezahlt werden.
  • Der Mieter versichert die ihm überlassenen Mietartikel gegen allfällige Schäden.
 

Binningen, 1. Juni 2009

 

 
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